Das „Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen (Landeskinderschutzgesetz NRW)“ trat am 01.05.2022 in Kraft. §11 (1) besagt:
„Nach den Maßgaben der Regelungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch sowie dieses Gesetzes ist in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe ein Konzept zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und zu deren Schutz vor Gewalt zu entwickeln, anzuwenden und zu überprüfen oder auf die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung hinzuwirken sowie die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 8a Absatz 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch sicherzustellen (Kinderschutzkonzept). Dieses Konzept umfasst Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt, Machtmissbrauch in der Einrichtung oder dem Angebot sowie Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung. Das Kinderschutzkonzept ist angepasst auf die Einrichtung oder das Angebot zu entwickeln. Kinder und Jugendliche sind an der Entwicklung des Kinderschutzkonzeptes entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife zu beteiligen.“
Das Haus der Jugend Bad Laasphe ist eine Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bad Laasphe. „Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bieten jungen Menschen niedrigschwellige Angebote und Programme zur Freizeitgestaltung und außerschulischer Bildung.“ (aus: Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein ab 01.01.2017) Sie halten ein Personelles-, ein Raum- sowie ein Spiel- und Veranstaltungsangebot vor.
Der Laaspher Jugendtreff „Haus der Jugend“ ist für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 27 Jahren zugänglich. Bei besonderen Veranstaltungen bzw. zu gegebenen Anlässen sind Abweichungen von dieser Altersspanne möglich und ggf. erwünscht.
Wir möchten Jugendliche in ihrer Lebenswelt und in ihrem Sozialraum unterstützen und begleiten sowie ihre Selbstbestimmung fördern. Ein gleichberechtigter, kooperativer und grenzachtender Umgang, den wir mit diesem Schutzkonzept festhalten, ist damit unabdingbar. Unsere Zielgruppe möchten wir bei von uns organisierten Veranstaltungen vor jeglicher Gewalt schützen und ihre Rechte stärken.
Das vorliegende Konzept muss regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden.
Unsere Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und innerhalb der Teams und Mitarbeitenden ist geprägt von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen. Wir achten Persönlichkeit und Würde der Zielgruppe. Wir wollen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt schützen. Gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales oder non verbales Verhalten beziehen wir aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und nicht toleriert. Die Regeln des Verhaltenskodex gelten auch zwischen allen ehrenamtlich Tätigen, hauptberuflich Beschäftigten, sowie Ergänzungskräfte der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bad Laasphe.
Wir gestalten die Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen transparent in positiver Zuwendung und gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen werden unbedingt respektiert und nicht überschritten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen. Einzelne Kinder oder Jugendliche werden nicht bevorzugt oder benachteiligt. Alle jungen Menschen werden gleichbehandelt.
Sprache und Wortwahl sind von Wertschätzung geprägt. Das Sprachniveau wird an die jeweilige Zielgruppe und deren Bedürfnisse angepasst (z. B. durch leichte Sprache). Sexualisierte Sprache, abfällige Bemerkungen oder Beleidigungen werden nicht toleriert.
Bei allen Veröffentlichungen (z. B. Foto-, Video- oder Tonmaterial) ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild, zu beachten. Vor der Veröffentlichung ist die Zustimmung des jungen Menschen oder der Erziehungsberechtigten einzuholen. Es werden keine privaten Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Wohnadressen weitergegeben.
Bei Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit finden die Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Beachtung.
Unangemessene Geschenke, die ohne einen ersichtlichen Grund von der Zielgruppe an Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige überreicht werden, sind abzulehnen. Geschenke dürfen von erwachsenen Personen im Jugendtreff bzw. bei Veranstaltungen nicht genutzt werden, um den Beziehungsaufbau zu einem jungen Menschen zu unterstützen.
Kleidung sollte stets angemessen sein und zu keiner Sexualisierung oder Radikalisierung der Atmosphäre beitragen.
Bei geschlechtsgemischten Freizeiten (Ausflügen mit Übernachtungen) ist ein gemischt geschlechtliches Team dabei. Mädchen und Jungen übernachten in getrennten Zimmern bzw. Zelten/Hütten. Junge Menschen übernachten nicht in den Privatwohnungen von Mitarbeitenden.
Um qualifiziert Handeln zu können, benötigt es fachliches Wissen von allen Beteiligten. Daher sollen alle pädagogischen Mitarbeitenden zum Thema Kindeswohlgefährdung informiert und aufgeklärt werden. Die Vermittlung des Themas wird an die entsprechende Zielgruppe angepasst.
Fachkräfte müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit den Einblick in ihr Erweitertes Führungszeugnis gewährleisten. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit Bad Laasphe speichert lediglich die folgenden Informationen: die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis (inklusive Ausstellungs- und Vorlagedatum) sowie den Umstand, dass die Person nicht einschlägig vorbestraft ist. Nach Einsichtnahme wird das erweiterte Führungszeugnis an die Person zurückgegeben. Die personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, bis die Einwilligung zur Speicherung widerrufen wird. Im Falle der Beendigung der Tätigkeit sind die Daten zu löschen.
Weiteres pädagogisches Personal ist zum Lesen und Unterzeichen der Selbstverpflichtungserkläung angewiesen.
Damit alle Mitarbeitenden der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bad Laasphe wissen, was bei einer (vermuteten) Gefährdung zu tun ist, sind im Folgenden Interventionspläne festgelegt. Diese sollen konkrete Handlungsschritte für die Mitarbeitenden aufzeigen, um in einer entsprechenden Situation Handlungssicherheit zu gewährleisten. Wichtig ist, dass alle Mitarbeitende nicht wegschauen, sondern Beobachtungen von Gefährdungen sowie ebenso Vermutungen von Gefährdungen nachgehen. Zudem sind Ruhe und Besonnenheit wichtige Faktoren, um unüberlegte Reaktionen zu vermeiden. Daher gilt immer: „Handle nicht voreilig und bewahre Ruhe!“
Ansprechperson für Fragen oder Fälle bei der Stadt Bad Laasphe im Bereich der Offenen Kinder und Jugendarbeit ist derzeit Mareike Schäfer (Leitung Haus der Jugend) unter 02752 / 5098635 oder E-Mail anzeigen erreichbar. Im Vertretungsfall ist Jann Burholt (Fachdienstleitung Soziales) unter 02752 / 909150 oder E-Mail anzeigen erreichbar.
Bei Fragen zur Kinderwohlgefährdung ist das Jugendamt des Kreis Siegen-Wittgenstein unter der Telefonnummer 0271 / 333-1332 sowie unter E-Mail anzeigen erreichbar.
Auch und möglicherweise gerade in den eigenen Strukturen kann eine Gefährdung von Haupt-, Neben-, oder Ehrenamtlichen ausgehen. Ebenso kann es zu (sexualisierter) Gewalt unter Gleichaltrigen kommen. Um bei diesen beiden Sachverhalten fachlich agieren zu können, stellt der folgende Interventionsplan einen Handlungsleitfaden dar:
Gefährdung von Haupt-, Neben-, oder Ehrenamtlichen
Eine anonyme Fallberatung ist z.B. durch das Jugendamt möglich.
(sexualisierte) Gewalt unter Gleichaltrigen
In Situationen, in denen Kinder und Jugendliche Unterstützung benötigen, ist es wichtig die Möglichkeit zum Öffnen und Mitteilen zu haben. Hierzu wird eine vertraute Umgebung geschaffen, in der sich die betreffenden Personen respektiert und wohl fühlen.
Als Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Mareike Schäfer (Leitung Haus der Jugend): Telefon: 02752 / 5098635; Mail: E-Mail anzeigen
Jann Burholt /Fachdienst Soziales): Telefon: 02752 / 909150; Mail: E-Mail anzeigen
Hiermit verpflichte ich __________________________________________ (Name) mich zu einem grenzachtenden Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
1. Ich achte die Würde meiner Mitmenschen. Mein Engagement in der Einrichtung bzw. während der Veranstaltung/ des Angebotes __________________________________________ (Name der Einrichtung bzw. Name der Veranstaltung/ des Angebotes) ist von Wertschätzung und Grenzachtung geprägt.
2. Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen von anderen respektiere ich.
3. Ich beziehe aktiv Stellung gegen grenzverletzendes, abwertendes, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten. Egal ob dieses Verhalten durch Worte, Taten, Bilder oder Videos erfolgt.
4. Ich bin mir meiner Vorbildfunktion und meiner besonderen Vertrauensstellung gegen über den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bewusst. Mein pädagogisches Handeln ist nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine Abhängigkeiten aus und missbrauche nicht das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen.
5. Ich bin mir bewusst, dass jede grenzüberschreitende oder sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen disziplinarische und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat. Ich achte das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung der mir anvertrauten jungen Menschen.
6. Ich fühle mich dem Schutz der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen verpflichtet. Wenn sich mir Kinder oder Jugendliche anvertrauen, höre ich zu und nehme sie ernst. Bei Übergriffen oder Formen seelischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche behandle ich die Dinge vertraulich, kenne meine Ansprechpersonen und bespreche mit diesen das weitere Vorgehen.
7. Ich achte bei der Auswahl von Spielen, Methoden und Aktionen darauf, dass jungen Menschen keine Angst gemacht wird und ihre persönlichen Grenzen nicht verletzt werden.
Mit dieser Verpflichtungserklärung engagiere ich mich für einen sicheren und verlässlichen Rahmen im Umgang miteinander. Ziel ist der Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt.
Mit meiner Unterschrift verpflichte ich mich zusammen mit allen Verantwortlichen in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bad Laasphe, das Vertrauen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und die eigene Machtposition nicht zum Schaden von jungen Menschen auszunutzen.
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Ort, Datum Unterschrift